Auto, Motorrad oder KFZ in Spanien anmelden

Anleitung für deutsche Auswanderer

Wichtig: Wenn Sie als deutsche*r Auswanderer*in Ihr Fahrzeug (Auto, Motorrad etc.) mit nach Spanien nehmen und dort dauerhaft nutzen möchten, müssen Sie es auf spanische Kennzeichen umregistrieren. Spanien folgt dem Residenzprinzip: Sobald Sie in Spanien Ihren gewöhnlichen Wohnsitz haben, sind Sie verpflichtet, Ihr Fahrzeug in Spanien zuzulassen. Andernfalls drohen empfindliche Bußgelder (ca. 500–1.500 €).

Gesetzliche Grundlagen und Fristen

  • Residenzprinzip: Wenn Sie in Spanien als residente gelten, müssen Fahrzeuge, die dauerhaft genutzt werden, auf spanische Nummernschilder umgemeldet werden.
  • Fristen:
    • Spätestens 6 Monate nach Ihrer Ankunft gilt Ihr Aufenthalt als dauerhaft → spanische Zulassung erforderlich.
    • Nach offizieller Verlegung Ihres steuerlichen Wohnsitzes: 60 Tage Frist zur Ummeldung.
  • Nicht-Residenten: Maximal 183 Tage pro Jahr mit ausländischem Kennzeichen erlaubt.
  • Sonderfall Urlauber: Ohne Wohnsitz ist keine Ummeldung nötig.
  • Rechtsgrundlage: Unter anderem Ley 38/1992 (Zusatzbestimmung 1) und das spanische Straßenverkehrsgesetz.

Tipp: Ummeldung möglichst früh erledigen, um Strafen oder Steuerprobleme zu vermeiden.

Vorbereitung: Erforderliche Unterlagen

  • NIE-Nummer (Número de Identificación de Extranjeros)
  • Wohnsitznachweis (Empadronamiento, Mietvertrag oder Eigentumsnachweis)
  • Fahrzeugpapiere: Deutsche Zulassungsbescheinigung Teil I und II, Kaufvertrag/Rechnung
  • COC-Papiere oder Ficha Reducida:
    • COC (Certificate of Conformity) vom Hersteller
    • Falls nicht vorhanden → Ficha Reducida durch zugelassenen Ingenieur in Spanien
  • Versicherungsnachweis
  • Ggf. Zoll- oder Mehrwertsteuerbelege (bei Nicht-EU-Import oder Neufahrzeug aus EU)

Schritt-für-Schritt Anleitung

Schritt 1: Typenprüfung (Homologation)

  • Mit COC: Direkt zur ITV (Technische Inspektion)
  • Ohne COC: Ficha Reducida erstellen lassen (75€ bei CarQu)
  • Fahrzeuge ohne EU-Typgenehmigung (älter als 2002): Einzelabnahme oder Laborprüfung (teurer und aufwendig)

Schritt 2: Technische Inspektion (ITV)

  • Termin bei ITV-Prüfstelle vereinbaren
  • Benötigte Unterlagen: COC oder Ficha Reducida, deutsche Fahrzeugpapiere, Ausweis/NIE, Wohnsitznachweis
  • Kosten: ~120–170€
  • Ergebnis: Tarjeta ITV (technisches Datenblatt) in dreifacher Ausfertigung + Plakette

Schritt 3: Steuern und Abgaben

3a) Kfz-Steuer (Impuesto de Circulación)

  • Bei der Gemeinde zu zahlen
  • Jährlich 50–500€ (abhängig von Leistung und Region)
  • Zahlungsnachweis für Zulassung nötig

3b) Zulassungssteuer (Impuesto de Matriculación)

  • Einmalige Steuer beim Finanzamt
  • Abhängig von CO₂-Ausstoß und Fahrzeugwert (0–14,75%)
  • Befreiung als Umzugsgut möglich (Formular Modelo 06)
  • Zahlung über Modelo 576

Schritt 4: Anmeldung bei der DGT

  • Termin bei Jefatura Provincial de Tráfico
  • Gebühren: ~100€ (Pkw), ~28€ (125cc-Motorrad)
  • Erforderliche Unterlagen:
    • Antrag (Modelo 01)
    • Ausweis + NIE
    • Wohnsitznachweis
    • Tarjeta ITV
    • Deutsche Zulassungspapiere (werden einbehalten)
    • Steuerbelege (Gemeinde + Finanzamt)
  • Ausgabe: Permiso de Circulación (spanischer Fahrzeugschein) + Kennzeichennummer

Schritt 5: Spanische Kennzeichenschilder

  • Bei autorisiertem Anbieter anfertigen lassen (20–30€)
  • Mit Permiso de Circulación möglich
  • Alte deutsche Schilder entfernen

Schritt 6: Kfz-Versicherung abschließen

  • Pflicht ab erstem Tag mit spanischen Kennzeichen
  • Haftpflicht (Seguro de Responsabilidad Civil) gesetzlich vorgeschrieben
  • Optional Teil- oder Vollkasko

Kostenübersicht

KostenfaktorCa.-Preis
Ficha Reducida75€
Einzelabnahme300–1500€
ITV120–170€
Kfz-Steuer (jährlich)50–150€
Zulassungssteuer0–500€
DGT-Gebühr~100€
Nummernschilder20–30€
Übersetzungen (falls nötig)30–90€/Seite
Gestoría-Service (optional)150–300€

Besondere Hinweise für deutsche Kennzeichen

  • Keine Dauernutzung mit deutschem Kennzeichen bei Wohnsitz in Spanien
  • Polizeikontrollen können zu hohen Bußgeldern (500–1500€) führen
  • Übergangszeit: Nur privat nutzen, nicht an Residenten verleihen
  • Nach Zulassung in Spanien: Abmeldung in Deutschland selbst veranlassen
  • Versicherung und Steuer in Deutschland kündigen

Fazit

Die Ummeldung eines Fahrzeugs von Deutschland nach Spanien ist aufwendig, aber gut planbar. Wer alle Dokumente vorbereitet und Fristen einhält, fährt schon bald mit legalen spanischen Kennzeichen. Professionelle Hilfe durch eine Gestoría kann den Prozess beschleunigen.

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Für die Ummeldung in Spanien benötigen viele Fahrzeuge eine Ficha Reducida (technisches Datenblatt). CarQu erstellt diese für Sie – digital beauftragen, in 24–48 Stunden geliefert. Alternativ können Sie uns auch per E‑Mail unter info@carqu.es kontaktieren (wir sprechen Deutsch).